Visa

Personen, die in der Türkei investieren möchten, müssen zunächst ein Visum beantragen, um in die Türkei zu kommen. In dieser Richtung muss erwähnt werden, dass es auch möglich ist, eine Aufenthaltserlaubnis mit Immobilieninvestition in der Türkei zu erhalten. Einzelpersonen müssen eine der folgenden Arten von türkischen Visa beantragen und sind berechtigt, dieses Visum zu erhalten.

Der Visumantrag für die Türkei muss entsprechend der Art des für die Reise geeigneten Visums bearbeitet werden.

Visa, die mit einer Registrierung von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb von maximal 180 Tagen ausgestellt werden, werden in der Kategorie Kurzzeitvisa bewertet.

Es ist die Art von Visum, die diejenigen beantragen müssen, die für touristische Aktivitäten in die Türkei reisen. Staatsangehörige von Ländern mit einem gegenseitigen Visumbefreiungsabkommen mit der Türkei sind innerhalb der für ihr Land festgelegten Fristen von der Visumpflicht befreit. Wer länger als die angegebene Zeit im Land bleibt, muss ein Touristenvisum beantragen.

Sie können auch ein Tourismusvisum für kommerzielle Aktivitäten, Seminare, Festivals und Konferenzen, sportliche Aktivitäten, kulturelle Aktivitäten und Geschäftsinterviews erhalten. Ein Touristenvisum kann mit dem Recht zur einfachen, doppelten oder mehrfachen Einreise je nach Wunsch der Bürger erhalten werden.

  • Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach Reiseantritt gültig sein.
  • Das Antragsformular für ein Visum für die Türkei muss in englischer Sprache ausgefüllt werden.
  • Für die Beantragung eines Online-Visums können die Sprachoptionen Türkisch, Englisch, Polnisch, Französisch, Spanisch, Deutsch oder Englisch verwendet werden.
  • Der Visumantrag muss mindestens 1 Monat im Voraus gestellt werden.
  • Positive Visa erlauben keine absolute Einreise in die Türkei.
  • Vom Konsulat erhaltene Visa müssen spätestens 6 Monate verwendet werden.
  • Visumantragsteller müssen über eine Reisekrankenversicherung verfügen, die ihre Reisezeit abdeckt.
  • Bürger aller Länder können sich 90 Tage in der Türkei aufhalten, nicht länger als 180 Tage.

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