Steuern und türkische Immobilien

Die einzige Voraussetzung, um Einkommensteuerzahler in der Türkei zu sein, ist der Wohnsitz in der Türkei. Unabhängig davon, ob Sie türkischer Staatsbürger oder ausländischer Staatsbürger sind, wenn Sie innerhalb der Grenzen der Türkei wohnen, gelten Sie als Einkommenssteuerzahler.

Wenn Grassroots-Investoren eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten, muss zum Ausdruck gebracht werden, dass sie als türkische Staatsbürger gelten. In diesem Fall ist es auch erforderlich, dass sie die Einkommensteuer erklären. Zusätzlich zu dieser Situation sollte bekannt sein, dass diejenigen, die sich länger als 6 Monate in der Türkei aufhalten, auch als Einkommenssteuerzahler gelten. Die Nichtzahlung solcher Steuern, die im türkischen Rechtssystem eine Verpflichtung darstellt, wird durch Strafverfahren erwidert.

Es ist erwähnenswert, dass Menschen, die sich in der Türkei aufhalten und in der Türkei arbeiten, zwar Einkommensteuer zahlen müssen, die Situation bei Immobilien jedoch etwas anders ist. Bei dieser Steuerart muss eine Person nicht in der Türkei wohnen. Genauer gesagt muss jeder, der Immobilien in der Türkei hat, Steuern für diese Immobilien zahlen. Die Grundsteuern sind jedoch im Vergleich zu europäischen Ländern sehr niedrig. Für ausländische Investoren ist es wichtig zu verstehen, wie Immobiliensteuern erhoben werden.

Es gibt 3 Arten von Steuern, die Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen, zahlen müssen. Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen, was diese Steuern sind.

Stempelsteuer

Die Stempelsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Verkauf oder der Übertragung von Immobilien gezahlt wird. Daher wird die Stempelsteuer nur beim Kauf der Immobilie bezahlt. Es ist eine Steuer, die bei der Registrierung von Eigentumsurkunden gezahlt wird. Diese Steuer entspricht 4 % des Betrags der erworbenen Immobilie. Einige Verkäufer neigen dazu, die Stempelsteuer zu gleichen Teilen wie der Käufer zu zahlen, dh jeder zahlt 2 %. Andere Verkäufer könnten sich jedoch dafür entscheiden, dass der Käufer den vollen Betrag zahlt. Daher ist es vorteilhaft, vor dem Kaufprozess eine Vereinbarung zu treffen.

Jährliche Grundsteuer

Es ist eine Steuer, die Personen, die Immobilien kaufen, indem sie in der Türkei investieren, zu Sätzen zahlen, die zwischen 0,6 % und 1 % des Immobilienwerts liegen. Diese Steuer wird jährlich gezahlt.

Einkünfte aus Immobilien

Es ist eine Steuer, die Personen, die mit ihren Immobilien in der Türkei Gewinne erzielen, im Austausch für dieses Einkommen zahlen müssen. Dazu gehören Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien oder der Vermietung von Immobilien. Die Steuersätze für Einkünfte aus Immobilien variieren zwischen 15 % und 30 %.

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